Verarbeiten von Löhnen und Gehältern
Verwenden Sie die Registerkarte Zahlen, um die folgenden Funktionen auszuführen:
- Generieren von Lohn- und Gehaltstransaktionen über gebuchte FA-Transaktionen und in der Maske Gehaltsstunden eingegebene Datensätze.
- Aktualisieren und Hinzufügen von Lohn- und Gehaltstransaktionen über die Maske Gehaltsstunden für Vergütungszeitraum.
- Berechnen von Steuern, Abzügen, Nettozahlungen und Krankenversicherungsbeiträgen für jede Lohn- und Gehaltstransaktion, die auf den Masken Mitarbeiter und LuG-Parameter basiert.
- Manuelle Zuordnung der Gehaltsliste zu verschiedenen Lohnkonten.
- Drucken von Schecks und des Scheckregisters.
- Buchen der Lohn- und Gehaltstransaktionen der Maske Mitarbeiter, des Hauptbuchjournals und der gebuchten Lohn- und Gehaltstransaktionen.
Über die Registerkarte Steuer zeigen Sie die für Lohn- und Gehaltstransaktionen berechneten Löhne und Zuordnungen an. Wenn Transaktionen generiert werden und die Option Gehälter berechnen ausgeführt wird, können die berechneten Zuordnungen vor ihrer Buchung in dieser Maske angezeigt werden. Das Aktualisieren generierter Transaktionen ist jedoch nicht möglich.
Über die Registerkarte A und E werden sowohl permanente als auch temporäre Einkünfte und Abzüge verwaltet.
Auf der Registerkarte A und E stehen unter der Überschrift Permanente A/E-Codes Felder zur Eingabe von bis zu 15 Codes für permanente Abzüge und Einkünfte sowie der Hauswährungsbeträge zur Verfügung, die in dem jeweiligen Vergütungszeitraum abgezogen oder gutgeschrieben werden sollen. Diese Felder können für Standard- und Urlaubstransaktionen nicht aktualisiert werden. Für Standard- und Urlaubstransaktionen werden die Werte der permanenten Abzüge und Einkünfte aus der Maske Mitarbeiter abgerufen, wenn die Option "Gehälter berechnen" ausgeführt wird.
Auf der Registerkarte A und E stehen unter der Überschrift Temporäre A/E-Codes Felder zur Eingabe von bis zu drei Codes für temporäre Abzüge und Einkünfte sowie der Hauswährungsbeträge zur Verfügung, die in dem jeweiligen Vergütungszeitraum abgezogen oder eingenommen werden sollen.