Vorbereiten von Datenträgermedien für die Übermittlung von Prüfdateien
Gemäß den Prinzipien zur Gewährleistung der zeitgerechten Pflege und Aufbewahrung von Büchern, Datensätzen und Dokumenten in elektronischer Form (GoBD, früher bezeichnet als GDPdU) ist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) berechtigt, die Buchführungsdatensätze von Steuerzahlern auf Basis einer der folgenden Methoden im Rahmen eines Audits zu überprüfen: Unmittelbarer Datenzugriff (Z1), Mittelbarer Datenzugriff (Z2) oder Datenträgerüberlassung (Z3). Die ersten zwei Methoden (Z1 und Z2) können in SyteLine durch das Einrichten von Gruppenzugriffsrechten auf Masken für Anwender in vordefinierten Prüfergruppen ermöglicht werden.
Die Maske Bericht 'GoBD-Datenträgerüberlassung' wird in der Lokalisierung für Deutschland bereitgestellt, um den Anforderungen zur Datenträgerüberlassung (Z3) zu entsprechen. Durch die Verwendung der Optionen in dieser Maske können Sie dem BMF die zur Prüfung erforderlichen Datensätze übermitteln. Die relevanten Steuerdaten werden entsprechend der Schnittstellenanforderungen der IDEA Data Analysis-Software herausgegeben von CaseWare Analytics formatiert. Berichtsdatendateien werden im CSV-Format zusammen mit Metadaten-Indexdateien im XML-Format generiert. Die Indexdatei beschreibt die Datenstruktur jeder einzelnen Datendatei.
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um Datenträger zur Übermittlung an Prüfer einzurichten: