Informationen zur EU-Umsatzsteuermeldung

Die EU-Umsatzsteuermeldung extrahiert - nach Steuercode gruppiert - für die Felder 1 bis 7 USt-Informationen aus Rechnungen und Belegen und für die Felder 8 und 9 Informationen aus Positionen des Rechnungs- und Kreditorenbelegregisters.
Hinweis: Beim Verarbeitungsindikator 3 für eine Transaktion wird dieser Betrag nicht in die Summe für Feld 8 oder Feld 9 einbezogen.

Bei der Fakturierung berechnen Sie Umsatzsteuer, wenn der Kunde sich im Inland oder in einem anderen Mitgliedsstaat befindet, keine Umsatzsteuer-ID besitzt und den Warentransport von einem anderen Standort aus organisiert. In diesen Fällen ist auf dem Kundenauftrag und für den Kunden kein Steuercode angegeben. Geben Sie andernfalls im Kundenauftrag und für den Kunden einen Steuercode mit einem Satz von null ein. Wenn Sie eine Transaktion als Fernverkauf definieren können, müssen Sie den Schwellenwert des Kunden kennen und ggf. die Steuercodes eingeben.

Wenn Sie einem EU-Kunden britische Umsatzsteuer in Rechnung stellen, der dann eine gültige Umsatzsteuer-ID aus einem anderen EU-Land als Großbritannien angibt, können Sie die Umsatzsteuer durch Ausstellen einer Gutschrift- oder Belastungsanzeige berichtigen. (Zum Ausstellen einer Steuerkorrektur verwenden Sie die Aktivität Preiskorrekturrechnung in der Kundenauftragserfassung.)

Hinweis: Wenn eine EU-Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, diese veranlagt wird, aber nicht abzugsfähig ist, werden die Buchungseinträge wie folgt in das Journal gebucht: