Neubewertung von Aktiva und Passiva für den Euro
Wenn Sie mit Kunden und/oder Lieferanten zusammenarbeiten, die die Euro-Währung verwenden und Sie Ihre Hauswährung nicht in Euro umgerechnet haben, müssen Sie Ihre ausstehenden Aktiva und Passiva neu bewerten. Dieses Verfahren konnte nicht vor dem 01.01.1999 durchgeführt werden.
Vorsicht:
Wenn Ihre Firma in einem Land ansässig ist, das die Euro-Währung eingeführt hat, ist es aufgrund europäischer Verordnungen unerlässlich, dass Sie Aktiv- und Passivtransaktionen unter Verwendung des gültigen Wechselkurses neu bewerten. Andernfalls ist die Neubewertung optional.
So bewerten Sie Aktiva und Passiva neu: