Genehmigen von Belegen

Sie können steuern, welche Belege gebucht werden. Dieser Vorgang ist jedoch optional.

So genehmigen Sie Belege:

  1. Aktivieren Sie in der Maske Einkaufsparameter das Kontrollkästchen für die Beleggenehmigung.
  2. Erstellen Sie Belege.
  3. Führen Sie die Funktion Beleggenehmigung aus, um die zu buchenden Belege auszuwählen. Diese Funktion prüft Belege und bestimmt, ob sie gebucht werden können. Bei der Standardauswahl werden alle Belege und Korrekturen verarbeitet. Keines der Auswahlkriterien ist erforderlich, Sie können mit den Feldern jedoch die Anzahl und Typen von Belegen eingrenzen, die vom System verarbeitet werden.
  4. Geben Sie nach Bedarf die folgenden Informationen an:
    Von und bis Prüfer
    Geben Sie den Bereich der für die Genehmigungsprüfung verantwortlichen Prüfer an. Alle Belege, die von Personen genehmigt werden, deren Namen im Alphabet zwischen dem ersten und letzten Namen liegen, sind von dieser Funktion betroffen.
    Von Beleg und Bis Beleg
    Geben Sie den Bereich der zu genehmigenden Belege an.
    Von Rechnungsdatum und Bis Rechnungsdatum
    Geben Sie den Bereich der Rechnungsdaten der zu genehmigenden Belege an.
    Von Lieferant und Bis Lieferant
    Geben Sie den Bereich der Lieferanten an, deren Belege Sie genehmigen möchten.
    Genehmigungsstatus
    Geben Sie den Status der Belege an, die Sie genehmigen: Fehler und/oder Geprüft.
  5. Führen Sie eine der folgenden Aktionen aus:
    • Um die Ergebnisse der Ausführung einer Aktivität oder Funktion anzuzeigen, ohne sie in der Datenbank zu speichern, wählen Sie Vorschau.
    • Um die Ergebnisse in der Datenbank zu speichern, wählen Sie Übertragen.
  6. Klicken Sie auf Verarbeiten.
    Hinweis:  Das System bucht keine Belege, deren Genehmigungsstatus Fehler lautet.
  7. Buchen Sie die Belege, die Sie mit der Funktion Beleggenehmigung ausgewählt haben. Weitere Informationen finden Sie unter Drucken und Buchen von Belegen.

    Wenn das Kontrollkästchen für die Beleggenehmigung nicht aktiviert ist, buchen Sie die Belege mit dem normalen Buchungsverfahren.