INCO - Lieferbedingungen, Beschreibungen und Texte

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Bedeutung der einzelnen INCO-Lieferbedingungen.

Diese Tabelle zeigt den Ursprung der Bedingungscodes:

Code Kurze Beschreibung Text
EXW Ex-Works (Ab Werk) Benannter Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware bereitstellt. Die Ware muss nicht verladen werden. Der Verkäufer ist nicht für den Transport verantwortlich.

Diese Tabelle zeigt die Codes für den Haupttransport ohne Kostenübernahme durch den Verkäufer:

Code Kurze Beschreibung Text
FCA Free Carrier (Frei Frachtführer) Entladung am Dock des Verkäufers oder an einem benannten Ort, wo die Ware von einem internationalen Frachtführer entgegen genommen wird. Die Ware muss nicht verladen werden. Diese Klausel eignet sich für alle Transportarten.
FAS Free Alongside Ship (Frei Längsseite Schiff) Benannter Verschiffungshafen. Diese Klausel wird nur für den nicht containerisierten Seetransport verwendet.
FOB Free On Board (Frei an Bord) Schiff, benannter Verschiffungshafen. Die Ware muss die Schiffsreling überschritten haben. Diese Klausel wird nur für den Seetransport verwendet.

Diese Tabelle zeigt die Codes für den Haupttransport mit Kostenübernahme durch den Verkäufer:

Code Kurze Beschreibung Text
CFR Cost and Freight (Kosten und Fracht) Benannter Zielhafen. Diese Klausel wird für den nicht containerisierten Seetransport verwendet.
CIF Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht) Benannter Zielhafen. Diese Klausel wird für den nicht containerisierten Seetransport verwendet.
CPT Carriage Paid To (Frachtfrei) Benannter Ort oder Zielhafen. Diese Klausel wird für den Luft-, Container- und RoRo-Transport verwendet.
CIP Carriage and Insurance Paid To (Frachtfrei versichert) Benannter Ort oder Zielhafen. Diese Klausel wird für den Luft-, Container- und RoRo-Transport verwendet.

Diese Tabelle zeigt die Codes für die Ankunftsklausel:

Code Kurze Beschreibung Text
DAT Geliefert Terminal Benannter Terminal im Bestimmungshafen/-ort. Der Verkäufer zahlt die Frachtgebühr bis zum Terminal mit Ausnahme der Kosten für die Einfuhrgenehmigung und übernimmt sämtliche Risiken bis zum Entladungszeitpunkt am Terminal.
DAP Geliefert benannter Ort Benannter Zielort. Der Verkäufer zahlt die Frachtgebühr bis zum benannten Ort mit Ausnahme der Kosten für die Einfuhrgenehmigung und übernimmt sämtliche Risiken bis zum Zeitpunkt des Entladens durch den Käufer.
DDP Delivered Duty Paid (Geliefert verzollt) Benannter Bestimmungshafen, nicht entladen, zur Einfuhr freigemacht. Diese Klausel eignet sich für alle Transportarten.