Einrichten von Informationen für den Bericht 'Intrastat'

Größere Firmen mit innergemeinschaftlichen EU-Importen und/oder -Exporten müssen den Bericht zur statistischen Meldung über innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Intrastat-Meldung) monatlich einreichen.

In dieser Meldung werden Informationen zu jedem eingehenden und ausgehenden Warenverkehr (Versendungen und Eingänge) erfasst. Die Informationen werden nur in diesem Bericht angezeigt, wenn sie in der Maske Intrastat zutreffen:

  • Die besonderen Maßeinheiten oder die Nettomenge sind größer als Null.
  • Der Datensatz wurde weder als Datei noch über einen Drucker gedruckt.
  • Das Feld EU-Code ist nicht leer.
  • Der Transaktionsindikator ist auf Eingang oder Versendung gesetzt.

Parameter einrichten

Um den Bericht 'Intrastat' auszuführen, markieren Sie das Kontrollkästchen EU-Berichtswesen aktivieren in der Maske Allgemeine Parameter.  

Wenn Sie Intrastat-Meldungen als ASCII- oder XML-Datei übermitteln möchten, geben Sie den Logischen Ordner für die Intrastat-Datei und die Austausch-IDs für Versendungen und Eingänge in der Maske Steuerparameter an. Sie können die IDs von der zuständigen Behörde für statistische Erhebungen erhalten (z.B. in Deutschland vom Statistischen Bundesamt). Der Anwender, der den Bericht ausführt, muss berechtigt sein, Dateien im angegebenen logischen Ordner zu erstellen.

Die Region der Steuerbehörde wird für die Verwendung in Intrastat-Datendateien benötigt. Geben Sie den Wert in der Maske Regionen an. Sie können die IDs von der zuständigen Behörde für statistische Erhebungen erhalten (z.B. in Deutschland vom Statistischen Bundesamt).

Überprüfen von Intrastat-Daten

Bevor Sie den Bericht drucken, überprüfen Sie alle Daten. Geben Sie ggf. einen Wert für den Region in der Maske Intrastat an. Dieser Wert wird nur für die der Generierung des Berichts verwendet und ist nur in bestimmten Ländern erforderlich (z.B. in Deutschland).

Berechnungen im Bericht

Der Bericht 'Intrastat' extrahiert alle Informationen aus Positionen im Rechnungs- und Kreditorenbelegregister. Diese werden wie folgt im Bericht berücksichtigt:

  • Bestelleingänge mit verarbeiteten Belegen und Retouren aus KA-Gutschriften gelten als Eingänge.
  • Bestellungskorrekturen aufgrund von Retouren und fakturierte KA-Lieferungen gelten als Versendungen.

Ausschließen bestimmter AdG-Codes im Bericht

In diesem Abschnitt wird ein Beispiel für die Verwendung von Codes für die Art des Geschäfts (AdG) in Großbritannien beschrieben. Fordern Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt eine Liste der AdGs und der jeweiligen Intrastat-Anforderungen für Ihr Land an.

Für Großbritannien gilt: Wenn die zweite Ziffer einer Art des Geschäfts 8 lautet, wird die Transaktion in den Feldern 8 und 9 der Umsatzsteuererklärung angegeben, sie wird jedoch nur für Abstimmungszwecke in der Intrastat-Meldung verwendet. Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn Sie in der Intrastat-Meldung bestimmte Transaktionstypen ausschließen, sie aber im Feld 8/9 des Berichts aufführen möchten:

  • Geben Sie beim Erstellen der Transaktionen einen AdG-Code an, bei dem die zweite Ziffer auf 8 gesetzt ist, z. B. 28 oder 38.
  • Wählen Sie in der Maske Bericht 'Intrastat' die Option Auf 8 endende AdG ausschließen.

Beispielsweise werden Servicetransaktionen generell von dem Bericht ausgeschlossen, aber im Feld 8/9 eingeschlossen, sodass sie mit auf 8 endenden AdG-Codes bezeichnet werden können.

Für Transaktionen, die Sie in dem Bericht einschließen möchten, geben Sie einen AdG-Code mit einer 7 als zweite Ziffer an, z. B. 27 oder 37. In diesem Fall wird der Normalpreis gemeldet. (Dies trifft auch auf das britische Formular "VAT 100" zu.) Das System führt diese Transaktionen in Feld 8/9 der Berichte EU-Umsatzsteuermeldung und Zusammenfassende Meldung nicht auf.

Wenn der AdG-Code für eine Transaktion auf 6 endet und es sich bei der Transaktion um eine Preiskorrekturrechnung handelt, werden die optionalen Intrastat-Felder im Bericht ignoriert.

Transaktionen mit anderen AdG-Werten werden im Bericht ignoriert.

Versendete Waren und Rücksendungen melden

In Intrastat-Meldungen müssen Sie den berechneten Wert von versendeten Waren (Versendungen) und Warenrücksendungen (Eingängen) angeben.

  • Bei Warenrücksendungen wird der Wert als Summe aus Marktwert und Reparaturpreis berechnet.
  • Für versendete Waren wird als Wert der Verkehrswert veranschlagt. Für Schiffe und Flugzeuge gelten Ausnahmen.

Warenrücksendungen und kostenlose Ersatzlieferungen werden im Bericht EU-Umsatzsteuermeldung und Zusammenfassende Meldung nicht aufgeführt. Sie werden jedoch im Bericht 'Intrastat' aufgeführt, wenn die Waren zurückgegeben und ersetzt werden.

Geben Sie das Herkunftsland über die Maske Intrastat ein.

Wenn Waren mehr als einen Kalendermonat vor dem Kalendermonat berechnet werden, in dem sie geliefert werden bzw. eingehen, wird das Rechnungsdatum als Umsatzsteuertermin verwendet. Als Referenzdatum für die Intrastat-Meldung gilt jedoch das Versendungs- bzw. Eingangsdatum.

Wenn ein Teil im aktuellen Berichtszeitraum nicht fakturiert wird, aber bereits geliefert wurde, wird es in der Intrastat-Meldung mit einer 8 als zweite Ziffer des AdG-Codes angezeigt. Im nächsten Berichtszeitraum wird es im Bericht mit einer 7 als zweite Ziffer des AdG-Codes angezeigt.

Druck- und Neudruckoptionen

Wenn Sie Drucken auswählen, wird das Feld Periode aktiviert und die Bereichsfelder werden deaktiviert. Wenn ein logischer Ordner für die Instrastat-Datei in der Maske Steuerparameter definiert wurde, ist das Feld Intrastat-Dateioption aktiviert, und Sie können zwischen den Optionen Bericht (PDF), ASCII oder XML als Ausgabedatei für den Bericht 'Intrastat' wählen. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche Dateien, um eine Maske zu öffnen, über die Sie Dateien im logischen Ordner anzeigen, herunterladen oder löschen können.

Wenn Sie Neudruck auswählen, wird das Feld Periode deaktiviert und die Bereichsfelder werden aktiviert.