Einrichten von Angaben für die Zusammenfassende Meldung
Berechnung des Berichts
Der Bericht Zusammenfassende Meldung extrahiert Informationen aus dem Rechnungsregister und gruppiert diese nach Kunden.
Alle Rechnungen werden addiert, um den Nettowert zu ermitteln. (Der Nettowert ist der Gesamtwert aller Rechnungen abzüglich Umsatzsteuer.) Wenn Sie Waren zur Verarbeitung in andere Mitgliedsstaaten senden, muss die Transaktion in diesem Bericht mit dem Wert Null angezeigt werden.
Senden von Waren in andere Mitgliedsstaaten
Registrierte Unternehmen müssen Waren, die zur Verarbeitung in andere Mitgliedsstaaten gesendet werden, melden. Um sicherzustellen, dass die Transaktion im Bericht 'Intrastat' und in der Zusammenfassenden Meldung korrekt angezeigt wird, erstellen Sie einen Kundenauftrag (KA) für die Waren, und nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
- Setzen Sie den Preis auf Null (0).
- Setzen Sie den Statistikwert auf den Wert des unverarbeiteten Teils.
Wenn das verarbeitete Teil zurückgesendet wird, müssen Sie eine Bestellung generieren, damit die Rücksendetransaktion im Bericht 'Intrastat' und in der Zusammenfassenden Meldung aufgeführt wird. Bei dem Preis handelt es sich um die Verarbeitungskosten, der Statistikwert ist der Gesamtwert des Teils.
Reguläre Kosten + Verarbeitungskosten
Wenn Sie verarbeitete Waren in einen anderen Mitgliedsstaat senden, geben Sie den Verarbeitungswert (nicht den Wert des Teils) an. Um sicherzustellen, dass die Transaktion im Bericht 'Intrastat' und in der Zusammenfassenden Meldung korrekt angezeigt wird, erstellen Sie einen Kundenauftrag (KA), und nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
- Geben Sie als Preis die Verarbeitungskosten an.
- Setzen Sie den Statistikwert auf den Wert des Teils zuzüglich der Verarbeitungskosten.
Bei Reparaturen befolgen Sie die obige Vorgehensweise, legen jedoch keinen Verarbeitungsindikator fest. Stattdessen geben Sie an, dass für das Teil keine Umsatzsteuer anfällt.
Für kostenlos transportierte Waren geben Sie eine Position mit dem Preis Null (KA/PO) ein. Für die Verzollung geben Sie als Statistikwert gemäß EU-Verordnung den Warenwert an.