Zusatzinformationen innerhalb der EU

In EU-Ländern müssen bestimmte Daten zu statistischen Zwecken auf Teileebene verfolgt werden.

Hierzu können folgende Daten zählen:

  • Lieferbed.
  • Schlüssel für Art des Geschäfts (AdG)
  • Schlüssel für sekundäre Art des Geschäfts (falls zutreffend)
  • Stat. Warennr.-Code
  • Herkunft
  • Verarbeitungsindikator
  • Gewicht pro Mengeneinheit in Kilogramm
  • Besondere Maßeinheiten (Das System stellt einen Umrechnungsfaktor für die Berechnung von Besonderen ME bereit.)
  • Statistikwert
  • Konsignationsnummer

Um diese Anforderungen erfüllen zu können, enthalten Positionsmasken (Kundenauftragspositionen, Bestellpositionen usw.) eine Registerkarte EU-USt. Auf dieser Registerkarte können Sie die oben aufgeführten Informationen für Positionen anzeigen und/oder aktualisieren. Ein Teil dieser Informationen (z. B. AdG, Lieferbedingungen und Verarbeitungsindikator) kann auch auf Ebene des Auftragskopfs verfolgt werden.

Hinweis:  Lassen Sie sich ggf. von Ihrem zuständigen Finanzamt beraten, welche Codes, Indikatoren und Werte in diesem Feld anzugeben sind.

Berichtsdokumente

EU-USt-Informationen sind in den folgenden Berichten enthalten:

  • EU-Umsatzsteuermeldung oder Bericht 'USt'.

    Verwenden Sie die Maske EU-Umsatzsteuermeldung, um Wertangaben für innergemeinschaftliche Verkäufe und Einkäufe zu erfassen. Diese Angaben sind für den Bericht "EU-Umsatzsteuermeldung" erforderlich. Dieser Bericht extrahiert - nach Steuercode gruppiert - für die Felder 1 bis 7 USt-Informationen aus Rechnungen und Belegen und für die Felder 8 und 9 Informationen aus Positionen des Rechnungs- und Kreditorenbelegregisters.

    Die Maske Bericht 'USt' ist eine detailliertere Variante der Maske EU-Umsatzsteuermeldung. Verwenden Sie diese Maske, um USt-Informationen aus Rechnungen und Belegen, Informationen aus Positionen des Rechnungs- und Kreditorenbelegregisters und Informationen aus der Steuertabelle für manuelle Journaleinträge zu extrahieren. Diese Informationen können verschieden gruppiert werden, um Zwischensummen zu erhalten, die zum Ausfüllen der Umsatzsteuererklärungen für Steuerbehörden in EU-Ländern verwendet werden können. Sie können auch USt-Zeilennummern einrichten und diesen Bericht verwenden, um die Zeilennummern mit den entsprechenden Feldern in Ihrem USt-Einreichungsformular zu verknüpfen und die Transaktionssummen zu erhalten.

  • Zusammenfassende Meldung, auch bekannt als ZM.
  • Statistische Meldung innergemeinschaftlicher Warenverkehr, auch bekannt als Intrastat.

Diese Berichte ermöglichen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedsländer die Kontrolle der Umsatzsteuererhebung im Binnenmarkt.

Unternehmen mit USt-ID, die am EU-Binnenmarkt teilnehmen, müssen in der Regel mehreren Meldeverpflichtungen nachkommen und zu diesem Zweck Folgendes ausfüllen:

  • Die Zusatzfelder 8 und 9 in der USt-Erklärung wie sie in Großbritannien gebräuchlich ist
  • Zusammenfassende Meldung (ZM)
  • Intrastat-Meldungen
  • Umsatzsteuermeldung (Deutschland)

Diese Berichte berücksichtigen nur den innergemeinschaftlichen Handel.

Systemvoraussetzungen und nicht unterstützte Funktionen

  • Bei der Rechnungsstellung wird Umsatzsteuer berechnet, falls sich der Kunde im selben Land befindet oder wenn er sich in einem anderen Mitgliedsstaat befindet, jedoch nicht über eine USt-Identifikationsnummer verfügt, und eine Warenbewegung veranlasst. Im System werden beide Fälle durch einen leeren Steuercode in der Maske Kundenaufträge gekennzeichnet. Wenn diese Bedingungen nicht zutreffen, müssen Sie manuell einen Befreiungssteuercode für die entsprechenden Kundenaufträge eingeben.
  • Wenn die verarbeiteten Waren zur Verarbeitung in einen anderen Mitgliedsstaat gesendet werden, muss die Transaktion im Zusammenfassende Meldung aufgeführt werden. Die erforderlichen Indikatoren und Codes sollten hierfür eingerichtet worden sein.
  • Werden bei Kundenaufträgen oder Bestellungen innerhalb von SyteLine Fracht- oder diverse Kosten verwendet, werden diese Werte nicht in der statistischen Meldung über innergemeinschaftliche Warenbewegungen (Intrastat) aufgeführt. In den Bericht 'Zusammenfassende Meldung' können diese Kosten jedoch optional mit aufgenommen werden.
  • SyteLine betrachtet installierte und montierte Waren in dem Mitgliedsstaat als Inland-Lieferungen, in dem sie installiert oder montiert wurden.
  • Für Intrastat muss der Eigentümer über die Bewegung von zu verarbeitenden eingehenden und ausgehenden Waren Rechenschaft ablegen.  Bei der Rückkehr der Waren werden sie zu den Anschaffungskosten zuzüglich der Verarbeitungskosten ausgewiesen.
  • Der USt-Termin ist mit dem Rechnungsdatum identisch.
  • Einige optionale Intrastat-Felder wurden nicht aufgenommen.
  • Eingehende Debitorenzahlungen oder Kreditorenzahlungen generieren keine USt- oder Intrastat-Meldungsdatensätze. Steuern sind bei Rechnungsstellung, nicht bei Zahlung/Zahlungseingang fällig.
  • Das System geht davon aus, dass der USt-Termin mit dem Rechnungsdatum identisch ist.