Datumsbereichsregeln

Auf der Seite Datumsbereichsregeln können Sie Datumsbereichsregeln anlegen, ändern, kopieren und löschen.

Datumsbereichsregeln legen fest, wie Bedarfsmengen aus Abrufaufträgen mit einem definierten Zeitraum (Datumsbereich) geplant werden. So können Sie zum Beispiel festlegen, dass Bedarfsmengen an einem bestimmten Tag des Monats geplant werden. Sie können aber auch konfigurieren, dass Bedarfe in mehrere gleiche, über den gesamten Zeitraum verteilte Bedarfe aufgeteilt werden.

Sie können eine Datumsbereichsregel für einen Kunden, eine Abladestelle eines Kunden, eine Nachrichtenart und eine Nachrichtenunterart definieren.

Im Wesentlichen gibt es die folgenden Konfigurationsoptionen:

  • Sie können eine Standardzeit für Bedarfstermine ohne Uhrzeitangabe festlegen. Die Standardzeit gilt für Bedarfe mit unterschiedlicher Häufigkeit wie tägliche Bedarfe, wöchentliche Bedarfe, Wochenbereichsbedarfe und monatliche Bedarfe.
  • Sie können einen Bedarfstag für wöchentliche Bedarfe festlegen. Das Anfangsdatum legt den Beginn der Woche fest, das Enddatum das Ende der Woche.
  • Sie können einen bestimmten Bedarfstag im Monat für monatlich anfallende Bedarfe festlegen. Wenn Sie als Tag 0 angeben, fällt der Bedarf auf den ersten Tag des Monats.
  • Die Verteilung der Bedarfsmenge unterstützt wöchentliche Zeiträume:
    • Die Bedarfsmenge wird in der ersten Woche geplant.
    • Die Bedarfsmenge wird in der letzten Woche des Datumsbereichs geplant.
    • Die Bedarfsmenge wird in mehreren gleichen, wöchentlich anfallenden Bedarfen auf den gesamten Datumsbereich aufgeteilt.
    Die restliche Menge, die nicht in mehrere gleiche, wöchentlich anfallende Bedarfsmengen aufgeteilt werden kann, wird in der ersten Woche des Wochenbereichs eingeplant.

Um nach einer Datumsbereichsregel zu suchen, geben Sie in den Feldeinträgen der gewünschten Spalten Filterkriterien an.

Um die Detaileinstellungen einer Datumsbereichsregel anzuzeigen, klicken Sie auf die Drill-Down-Schaltfläche einer Datumsbereichsregel in der Liste.